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   BAG, 07.08.1964 - 1 AZR 27/64   

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https://dejure.org/1964,645
BAG, 07.08.1964 - 1 AZR 27/64 (https://dejure.org/1964,645)
BAG, Entscheidung vom 07.08.1964 - 1 AZR 27/64 (https://dejure.org/1964,645)
BAG, Entscheidung vom 07. August 1964 - 1 AZR 27/64 (https://dejure.org/1964,645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbeschädigter hat klagbaren Anspruch auf eine SchwbG § 12 entsprechende Beschäftigung - Schadensersatz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbeschädigter - Klagbarer Anspruch - Schadenersatz - Erweiterung der Fähigkeiten - Eignung des Schwerbeschädigten - Höherwertige Arbeit - Urteilsverfahren - Übereinstimmende Erklärungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 16, 193
  • NJW 1965, 652
  • BB 1964, 1342
  • DB 1964, 1779
  • DB 1964, 1780
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63

    Beschäftigung der schwerbeschädigten Arbeitnehmer nach Fähigkeiten und

    Auszug aus BAG, 07.08.1964 - 1 AZR 27/64
    Diese Ansicht entspricht der Auffassung des Ersten Senats; wie sie im Urteil BAG 13? 1o9 - A? Nr, 1 zu § 12 SchwBeschG zum Ausdruck gekommen und vom Zweiten Senat im Urteil vom 23» Januar 1964? 2 AZR 289/63? AP Nr.
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    In sBinem Urteil vom 7- August 1964- (BAG 16, 193 [195] = AP Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG) hat der Senat diese Rechtsprechung bestätigt.
  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG; Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BAG, 28.05.1975 - 5 AZR 172/74

    Bevorzugung von schwerbeschädigten Bewerbern

    Die Schwerbeschädigten können ihre Ansprüche auf entsprechende Beschäftigung gerichtlich durchsetzen; bei Verletzung dieser Beschäftigungspflicht können Schadenersatzansprüche entstehen (BAG 13, 109 /7"111/113 7 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG / "zu II 1 der Gründe 7; BAG 16, 193 Z""95/'I96 7 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG / "zu II 1 der Gründe/7)'.

    Er muß auch seinen schwerbeschädigten Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Fortbildung bieten, um ihnen eine höherwertige Beschäftigung zu ermöglichen (BAG 16, 193 /"l97 7 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG / z u II 2 der Grün d e / 7).

  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Dabei verkennt der Kläger bereits, daß § 11 Abs. 2 Satz 1 SchwbG dem schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht einmal einen Anspruch auf Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach seiner Wahl oder seinen Neigungen einräumt (vgl. BAG 16, 193 M 9 6 ] = AP Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG sowie BAG AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG).
  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91

    Vergütungsansprüche eines arbeitsunfähigen Schwerbehinderten

    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG, Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 -, AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimm. Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und 3 zu § 11 SchwbG ; Gröninger/Thomas, aaO., § 14 Rdn. 6, m.w.N.).
  • BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93

    Gesamthafenbetrieb - Hafenarbeit

    Die Norm beinhaltet auch vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109 und 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG; Gröninger/Thomas, a.a.O., § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.1967 - II C 86.63

    Zum Rechtsanspruch eines Schwerbeschädigten auf Übernahme in den höheren

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt - wie die Revision anscheinend vortragen will -, daß § 12 Abs. 1 SBG die Beschäftigung des Schwerbeschädigten in der Weise gebietet, daß er seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst auch "weiterentwickeln" kann (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. August 1964 - 1 AZR 27/64 - [Arbeitsrechtliche Praxis § 12 SBG Nr. 3]).
  • BVerwG, 09.08.1966 - II B 7.66

    Umsetzung eines schwerbeschädigten Beamten auf einen anderen Dienstposten -

    Das ergibt sich so eindeutig und unzweifelhaft aus dem Sinn und Wortlaut des § 12 Abs. 1 SBG und aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Vorschrift (vgl. Urteile vom 4. Mai 1962 - 1 AZR 128/61 -, vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - und vom 7. August 1964 - 1 AZR 27/64 - [Hueck-Nipperdey-Dietz, Arbeitsrechtliche Praxis, § 12 SchwerbeschG Nr. 1, 2 und 3]; vgl. a. Wilrodt-Neumann, Schwerbeschädigtengesetz 2. Auflage 1964, § 12 Rdnr. 5, 11 und 11 b; Becker, Schwerbeschädigtengesetz 2. Auflage 1962, § 12 Rdnr. 3), daß es einer grundsätzlichen höchstrichterlichen Klärung nicht bedarf.
  • BAG, 17.01.1984 - 2 AZN 479/83
    b) Soweit der Beschwerdeführer eine Divergenz des anzufechtenden Urteils zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 1964 - 1 AZR 27/64 - (BAG 16, 193 = AP Nr. 3 zu 5 12 SchwBeschG) und vom 19 Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - (BAG 26, 417 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB Bedingung) behauptet, steht die von ihm in Bezug genommene Begründung der anzufechtenden Entscheidung zu den von ihm mitgeteilten Rechtssätzen aus den angezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in keinem inhaltlichen Widerspruch.
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